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09.02.2012 - 18:30 Uhr
Lesung mit Petra Oelker: "Mit Rosina durch die Neustadt und ?ber die W?lle" [mehr]
» Arbeitsschwerpunkte » Förderung der niederdeutschen Sprache und Literatur
Im Jahr 1998 ratifizierte die Bundesrepublik Deutschland die vom Europarat verfasste »Europäische Charta für Regional- und Minderheitensprachen«. Seitdem gilt das Niederdeutsche – es hat 5,5 Millionen Sprecher – neben Friesisch, Dänisch, Sorbisch, und Romanes als besonders schützenswert und förderungswürdig.
Das Niederdeutsche ist in den folgenden norddeutschen Bundesländern verbreitet: Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nord-Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen.
Um zur Erhaltung und Entwicklung der Traditionen und des kulturellen Reichtums Europas beizutragen, ergreifen die Bundesländer, in denen Niederdeutsch gesprochen wird, verschiedene Maßnahmen. Ihr Ziel: Schutz und Pflege in den Bereichen »Bildung«, »Medien« und »Kulturelle Tätigkeiten und Einrichtungen«.
Die Bundesrepublik Deutschland hat die völkervertragsrechtliche Pflicht, dem Europarat über die konkreten Umsetzungsmaßnahmen in Deutschland in regelmäßigen Abständen Bericht zu erstatten. Das Bundesministerium des Innern hat den ersten Staatenbericht gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Charta gemeinsam mit den Ländern unter Mitwirkung der Organisationen der Minderheiten und der Sprachengruppen verfasst und im Jahre 2000 vorgelegt. Alle weiteren Berichte sind in Abständen von drei Jahren nach Vorlage des ersten Berichts vorzulegen: